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3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Bernd Schubert Unterstützer der Kampagne – während der Präsentation in Bützow

Wie schon im Jahresbericht 2007 dargestellt, werden Bürgerinnen und Bürger, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, nicht mehr grundsätzlich von der Rundfunkgebühren­pflicht freigestellt. Dem liegt zugrunde, dass die Befreiungsvorschriften des § 6 Rundfunk­gebührenstaatsvertrag (RGebStV) aus Sicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Einkommensermittlung mehr vorsieht. Die Fälle, in denen aus finanziellen Gründen Rundfunkgebührenbefreiung zu gewähren ist, seien in § 6 Abs. 1 RGebStV abschließend geregelt.
 
 
 
 
Dem ist entgegenzuhalten, dass es einen Personenkreis gibt, der zwar materiell bedürftig ist, jedoch nicht unter diese Regelung fällt. Dabei kann es sich um Studenten ohne BAföG­Bezug, Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, Bezieher eines niedrigen Wohngeldes bis hin zu Altersrentnern handeln, denen keine Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen gewährt werden. Der Empfang von Rundfunk und damit der freie Informationszugang muss aber grundsätzlich für jeden offen stehen!
Wenn keine Sozialleistungen gewährt werden, eine vergleichbare Bedürftigkeit aber nachgewiesen werden kann, muss den Betroffenen eine Befreiung von der Rundfunk­gebührenpflicht aber aufgrund des Vorliegens eines besonderen Härtefalls im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV gewährt werden. Diese Vorschrift wird von der GEZ wegen des aus ihrer Sicht abschließenden Charakters der Befreiungsvorschriften jedoch in diesen Fällen nicht angewendet. Befreiungstatbestände müssen zukünftig klar und unmissverständlich geregelt werden!
Wegen der vergleichbaren materiellen Situation und der objektiv bestehenden Bedürftigkeit des genannten Personenkreises muss bei einer künftigen Änderung des Rundfunkgebühren­staatsvertrages bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze eine konkret bezeichnete Befreiungsmöglichkeit geschaffen werden. Andererseits muss bei der Bemessung von Sozialleistungen im Falle der Gebührenpflichtigkeit des Leistungsempfängers die Rundfunk­gebühr bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass nach dem Bericht von Petenten, die Ausfertigung beglaubigter Kopien von Bescheiden über das Arbeitslosengeld II bzw. das Ausfüllen von Befreiungsanträgen aus Kostengründen abgelehnt werde. Sie wären deshalb gezwungen, die anfallenden Kosten aus dem Regelsatz zu bezahlen bzw. das Original des Bewilligungs­bescheides an die GEZ zu senden. Damit der Zugang bei der GEZ nachgewiesen werden kann, ist es dann sinnvoll, die Unterlagen per Einschreiben zu übersenden, was mit weiteren Kosten verbunden ist.
Hier sollte eine Regelung getroffen werden, die einerseits bürgerfreundlich ist und andererseits durch Pauschalierung lebensnaher Sachverhalte Verwaltungsaufwand spart.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze