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3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau

Eine Bürgerin wandte sich an einem Sprechtag an den Bürgerbeauftragten und berichtete, dass sie Sprecherin einer Erbengemeinschaft sei, der ein Wohnhaus in einer kleinen Gemeinde gehöre. Die Dorfstraße sei saniert worden. Augenscheinlich sei bei der Durch­führung der Arbeiten die Grundstückszufahrt nicht ordnungsgemäß hergestellt worden, denn seit der Fertigstellung der Dorfstraße liefe bei Regen und bei Tauwetter das Wasser von der Straße auf das Grundstück bis zum Haus, in dem die Petentin selbst wohne. Es seien bereits Feuchtigkeitsschäden an den Hauswänden aufgetreten. Die Petentin hätte sich schon mehrfach an die für die Gemeinde zuständige Amtsverwaltung gewandt. Ein Ortstermin sei durchgeführt worden, ohne dass im Anschluss tatsächlich etwas unternommen wurde, um den Mangel zu beseitigen. Auch sei eine Beseitigung nicht in Aussicht gestellt worden.
Noch unmittelbar am selben Tag setzte sich der Bürgerbeauftragte telefonisch mit dem Leiter des Bauamtes der Amtsverwaltung in Verbindung. Dieser sagte zu, sich kurzfristig über die Ergebnisse des Ortstermins zu informieren und dann unmittelbar einen Termin mit der Petentin anzuberaumen, um die Angelegenheit zu klären. Noch innerhalb der gleichen Woche wurde durch den Bauamtsleiter ein Ortstermin im Beisein der Petentin durchgeführt. Erste Arbeiten zur Mängelbeseitigung fanden nach zehn Tagen statt. Außerdem wurden langfristig weitere Verbesserungen angekündigt.
Im Nachhinein war nicht aufzuklären, weshalb nicht bereits die Vorsprachen der Petentin und der erste auf ihrem Grundstück durchgeführte Ortstermin Anlass genug waren, dass die Verwaltung hier die Mängelbeseitigung in Auftrag gab. Von vornherein war klar, dass die Gemeinde als Straßenbaulastträger für Mängel am Straßenkörper, die nach dem Ausbau einer Straße auftreten, verantwortlich ist. Auch zivilrechtlich gesehen steht die Gemeinde in der Verantwortung, wenn von ihrem Straßengrundstück aus eine Beeinträchtigung des Privatgrundstückes, hier durch Regenwasser, erfolgt.
Durch die telefonische Erörterung mit dem Bauamtsleiter konnte Verwaltungsaufwand zur Klärung dieses Falls vermieden und Zeit gespart werden. Die Mängel wurden schnell behoben und eine weitere Beeinträchtigung des Grundstückes und damit auch des Hauses konnte für die Zukunft ausgeschlossen werden.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze