Im Winter informierte ein älterer Herr die Bürgerbeauftragte, dass er seine Pflicht, die Straße zu reinigen und von Schnee und Eis zu befreien, nicht erfüllen könne. Dem Petenten oblag neben der Reinigung des Straßenabschnittes vor seinem Grundstück auch die Reinigung eines ca. 35 m langen, sehr steilen Verbindungsweges. Dies empfand er aufgrund einer schweren Erkrankung als unzumutbare Belastung. Er wies darauf hin, dass die Stadt den Weg, soweit er mit Fahrzeugen befahrbar ist, ohnehin selbst reinige. Er bat die Bürgerbeauftragte, ihn zu unterstützen, weil seine Schreiben an die Stadt mit der Bitte, Möglichkeiten einer anderweitigen Regelung zu suchen, bis dahin nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hatten.
Grundsätzlich ergibt sich aus gesundheitlichen Einschränkungen kein Anspruch auf Befreiung von der Reinigungspflicht, weil diese nicht persönlich erbracht werden muss. In § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt ist ausdrücklich geregelt, dass der Reinigungspflichtige eine geeignete Person mit der Reinigung beauftragen muss, wenn er nicht in der Lage ist, seine Pflicht zu erfüllen.
Die Bürgerbeauftragte bat den Bürgermeister dennoch um Überprüfung, ob der Verbindungsweg durch die Gemeinde gereinigt werden könne. Sie argumentierte, dass bei der Übertragung der Winterdienstpflicht auch der Grundsatz der Zumutbarkeit zu beachten ist. Im Ergebnis dieser Prüfung teilte der Bürgermeister mit, dass die Stadt aufgrund der besonderen Situation sowohl des Verbindungsweges wie auch des Petenten letzteren von den Pflichten der Straßenreinigungssatzung für diesen Weg befreien werde. Die Stadt habe den Winterdienst bereits aufgenommen.
1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen