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12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns

Eine Frau sprach bei der Bürgerbeauftragten mit der Bitte um Unterstützung für ihren volljährigen Sohn vor. Die Frau berichtete, dass sie vier Kinder hätte; drei würden in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen. Für den gerade 18-jährigen Sohn sei es wegen der zu verauslagenden Fahrtkosten schwierig, die Ausbildung anzutreten; die Ausbildungsvergütung würde erst am Ende des ersten Ausbildungsmonats ausgezahlt werden. Die Frau bezog Sozialhilfe und konnte ihren Sohn nicht finanziell unterstützen. Sie berichtete, ihr Sohn hätte schon beim Sozialamt um Unterstützung gebeten, sei jedoch abgewiesen worden. Die Mutter fürchtete, dass ihr Sohn die Ausbildung nicht antreten könne.

Die Bürgerbeauftragte forderte das Sozialamt auf, ein Darlehen zu gewähren. Die Stellungnahme des Sozialamtes lehnte eine Hilfe ab, weil der Jugendliche die Teilnahme an einer Maßnahme des Programms „Jump Plus - Einstieg“ abgelehnt habe. Einer Aufforderung zu gemeinnütziger Tätigkeit sei er nicht nachgekommen.

Bei einem weiteren Gespräch mit der Mutter wurden die Gründe für das Verhalten des Jugendlichen deutlich. Die Teilnahme an der Maßnahme hatte der Sohn im Hinblick auf den Lehrbeginn abgelehnt. Die Maßnahme wäre über mehrere Monate gelaufen. Nach 1 ½ Monaten hätte er aufgrund des Ausbildungsbeginns diese jedoch abbrechen müssen. Der Platz hätte einem anderen Jugendlichen nicht zur Verfügung gestanden. Die Ausübung gemeinnütziger Arbeit sei daran gescheitert, dass der Sohn zur gleichen Zeit gerichtlich angeordnete Arbeitsstunden aufgrund eines früheren Strafverfahrens habe ableisten müssen.

Die Bürgerbeauftragte trat noch einmal an das Sozialamt der Stadt heran und wies darauf hin, dass der Antrag nicht im Hinblick auf das vorangegangene Verhalten, sondern nach dem aktuellen Bedarf zu beurteilen ist. Das Verhalten des Jugendlichen war in der Vergangenheit durch Entzug der Sozialleistungen geahndet worden; jetzt jedoch lag ein neuer Sachverhalt vor. Die Ausbildung sollte ermöglicht und damit ein Weg zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes eröffnet werden.

Das Sozialamt lud die Petentin zu einem Gespräch ein und fand eine Lösung: Dem Sohn wurde Sozialhilfe für eine Woche in Form eines Darlehens gewährt. Mit dem Erhalt des Kindergeldes am Ende der Woche war dann der finanzielle Engpass überwunden.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen