Auch in unserem Land noch an vielen Orten anzutreffende Barrieren behindern Menschen erheblich. Die Vereine und Verbände sowie die Behindertenbeiräte und die Behindertenbeauftragten der Kommunen weisen immer wieder auf Barrieren an und in öffentlichen Gebäuden, auf Straßen und Plätzen, im Nahverkehr oder sonstigen Einrichtungen hin und bieten den Kommunen und Bauherren ihre Beratung und Unterstützung bereits in der Planungsphase an. Sind Barrieren erst errichtet, bedarf es zu ihrer Beseitigung besonderer Mühen; oft werden sie erst von den Nutzern erkannt.
In der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) sind grundlegende Anforderungen an barrierefrei zu errichtende bauliche Anlagen und anzupassende Gebäude enthalten. Ergänzt werden diese Anforderungen durch Regelungen der DIN 18024 und 18025. Ein Teil dieser Regelungen ist als Technische Baubestimmung zu beachten und stellt eine Zielvorgabe für den Bauherrn dar.
Im März 2003 kritisierte ein Rollstuhlfahrer Barrieren in einem Krankenhaus, insbesondere in dessen Neubauteil. Daraufhin fand im Sommer 2003 ein Gespräch zwischen der Krankenhausleitung, dem Betroffenen als Sachverständigen und Mitarbeitern der Bürgerbeauftragten statt. Im Rahmen dieser Besprechung wurden Probleme und Mängel aufgezeigt und Wege zur Beseitigung diskutiert.
Unter anderem fehlte in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs ein Behindertenparkplatz. Es wurde vorgeschlagen, einen der 10 Taxi-Stellplätze umzuwidmen. Dieser Anregung wurde gefolgt, ein Behinderten-Kurzzeitparkplatz eingerichtet.
Im Bereich des Empfangs wurde ein mit 132 cm viel zu hoher Tresen festgestellt. Dies behindert die Kommunikation für Rollstuhlfahrer erheblich; nach der DIN 18024-2 soll ein Teil des Tresens nur 85 cm hoch sein. Das Krankenhaus nahm eine Anpassung der Höhe vor.
Daneben fiel dem Petenten auf, dass etliche Telefone für Rollstuhlfahrer zu hoch angebracht sind. In diesem Punkt konnte keine Änderung erreicht werden, weil die Telekom der Auffassung war, die Apparate würden - wenn auch mit Mühe - erreichbar sein. Die Montagehöhe komme allen Nutzern entgegen. Eine verpflichtende Norm hierzu gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Im Bereich des Haupteingangs fehlten den Fahrstühlen akustische Ankunftssignale, die für Blinde und Sehbehinderte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen. Durch die Krankenhausleitung wurde die Nachrüstung veranlasst.
Nach DIN 18024-2 Ziffer 18 sind am Anfang und am Ende von Handläufen einer Treppe einheitlich taktile (tastbare) Hinweise auf Geschossebenen anzubringen. Diese Vorschrift ist in Mecklenburg-Vorpommern für beachtenswert erklärt. Deshalb verwunderte es besonders, dass diese Orientierungshilfen nicht vorhanden waren. Die Krankenhausleitung veranlasste auch hier die Nachrüstung.
Es ist erfreulich, dass Veränderungen erreicht werden konnten, um Menschen mit Behinderung den Krankenhausaufenthalt oder -besuch zu erleichtern. Bei der Krankenhausleitung war eine große Bereitschaft zur Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen zu spüren. Durch die Zusammenarbeit in dieser Petition sind die Kenntnisse über die Realisierbarkeit barrierefreien Bauens bei den Bauherren gewachsen.
Die Bürgerbeauftragte bat das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung um Prüfung des Verwaltungshandelns der Unteren Bauaufsichtsbehörde im vorliegenden Fall. Das Ministerium teilte mit, dass die Einhaltung der Vorschriften über das barrierefreie Bauen bei der Prüfung der Bauvorlagen und bei der Bauüberwachung des Krankenhauses nicht konsequent überwacht wurde. Es habe jedoch den Eindruck gewonnen, dass die Bauaufsichtsbehörde ihr Versäumnis erkannt habe und darauf achte, zukünftig in vollem Umfang ihrer Bauaufsichtsfunktion nachzukommen.
Aus Anlass dieser Petition und aufgrund der von behinderten Menschen und ihren Interessenvertretungen immer wieder vorgetragenen Kritik an Verstößen gegen die Vorschriften über das barrierefreie Bauen fordert die Bürgerbeauftragte die Bauaufsichtsbehörden auf, konsequent die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen