Unternavigation:


Navigation:


Inhalt:



7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge

Die Bürgerbeauftragte erhielt eine E-Mail, in der ein Bürger seine Verärgerung über vermeintliche „Abzocke“ durch Behörden ausdrückte: Um das Straßenverkehrsamt des Kreises zu erreichen, habe er sich über die Telefonauskunft verbinden lassen. Es habe sich die Bandansage einer privaten Auskunfts-GmbH gemeldet, mit der ihm eine weitere Telefonnummer mitgeteilt wurde. Durch die angegebene Vorwahl misstrauisch geworden, erkundigte er sich nach den Gebühren und erfuhr, dass sich diese auf 1,99 € pro Minute belaufen. Der Bürger vermutete, dass der Landkreis zur Aufbesserung seiner Einnahmen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen habe. Dieser Eindruck wurde auch dadurch verstärkt, dass das öffentliche Telefonbuch ebenfalls auf diesen privaten Anschluss verwies.

Die Bürgerbeauftragte setzte sich unverzüglich mit dem Landrat in Verbindung, damit der Sachverhalt aufgeklärt und ein vermutlich falscher Eindruck korrigiert werden könne. Tatsächlich hatte nicht der Landkreis die angesprochene Eintragung veranlasst. Vier private Anbieter hatten - teilweise bereits vor Jahren - Einträge vornehmen lassen. Deren Bezeichnungen erweckten den Eindruck, dass eine amtliche Auskunft erreicht würde. Ein Einschreiten erschien dem Landkreis wegen der geschickten Namenswahl rechtlich nicht möglich. Es war jedoch auch aufgefallen, dass die Telefonnummer des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung fehlte. Um die Wiederaufnahme der amtlichen Telefonnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt hat sich der Landrat bemüht.

Der Petent wurde durch die Bürgerbeauftragte über diese Ergebnisse informiert und erhielt auch den Hinweis, dass nach Auffassung des Landkreises darüber hinaus nur der Gesetzgeber tätig werden könne. Der Petent bekräftigte, dass er mit dazu beitragen möchte, „dubiosen“ Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Die Bürgerbeauftragte übernahm auf Bitte des Petenten den Vortrag beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und bat, eine eventuell vorhandene rechtliche Grauzone zu beseitigen und irreführende Einträge zu unterbinden.

Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde dem Petenten auf direktem Weg eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit übersandt, wonach der Regulierungsbehörde derartige Angebote bekannt seien und Verstöße „gegen §§ 1, 3 UWG, § 12 BGB sowie § 67 TKG“ darstellen (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Bürgerliches Gesetzbuch, Telekommunikationsgesetz). Die Regulierungsbehörde habe in solchen Fällen bereits gehandelt. Sie könne im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen sicherzustellen. In Betracht kämen Maßnahmen von der (befristeten) Abschaltung über ein Verbot der Rechnungslegung bis hin zum Entzug der Auskunftsrufnummern. Es sei also ein ausreichendes Instrumentarium vorhanden; eine rechtliche Grauzone bestehe nicht. Danach bleibt festzuhalten, dass Abhilfe nur in jedem Einzelfall über die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angestrebt werden kann.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen