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6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften

Nach § 369 Zivilgesetzbuch der DDR wurde der Staat gesetzlicher Erbe (so genannte Fiskalerbschaften), wenn für den Erblasser keine Erben bis zur dritten Ordnung - das wären die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen - vorhanden waren. Um die Pflege der Gräber von Personen, die ohne natürliche Erben verstorben waren, sicherzustellen, schlossen die örtlichen Räte der Gemeinden oder der Kreise Grabpflegeverträge mit Privatpersonen. Grundlage waren die Hinweise des Ministeriums der Finanzen der DDR über das Verfahren bei gesetzlicher Erbfolge des Staates. An die Bürgerbeauftragte wurde das Problem der weiteren Bezahlung dieser Grabpflegekosten herangetragen.

Die Verträge wurden über längere Laufzeiten, meist zwanzig oder dreißig Jahre, abgeschlossen, sodass die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer in wenigen Fällen auch heute noch nicht abgelaufen ist. Die Vergütung für die die Grabpflege wahrnehmenden Personen ist nach heutigen Maßstäben gering, es handelte sich um jährliche Beträge zwischen 30 und 50 Mark bzw. DM.

Nach dem 3. Oktober 1990 war die Frage zu klären, wer für die Bezahlung in der Zukunft zuständig ist. Im April 1991 hatte das Finanzministerium des Landes erklärt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die jährlichen Mittel bereitstelle.

Diese Praxis endete, als die Einziehung und Verwertung von Fiskalerbschaften zum 1. Januar 2002 per Gesetz auf den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) überging. Nunmehr vertrat die Landesfinanzverwaltung den Standpunkt, dass sie nur für Fiskalerbschaften nach dem BGB, nicht aber für solche nach dem ZGB zuständig sei.

Die Bürgerbeauftragte bat die Finanzministerin um Überprüfung dieser Auffassung. Sie wies zum einen darauf hin, dass die Grabpflege seit vielen Jahren gegen ein geringes Entgelt wahrgenommen wurde. Hier wäre zu überprüfen, ob durch die langjährige Praxis nicht ohnehin ein vertraglicher Anspruch entstanden ist. Es wäre auch zu berücksichtigen, dass sich für das Land bei Fortführung der Praxis eine äußerst geringe Zahllast ergeben würde. In dem Landkreis, aus dem die Petition kam, bestanden noch drei Grabpflegeverträge, die in den Jahren 2005 bzw. 2008 und 2010 auslaufen. In Anbetracht aller Umstände sollte daher zumindest eine Billigkeitsregelung getroffen werden.

Die Finanzministerin antwortete, dass aufgrund der jahrelangen Übung und der geringen Beträge sowie des absehbaren Endes der Verträge die Zahlung durch das Land fortgeführt werde.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen