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5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht

Ein 72-jähriger Bürger bat darum, dass in Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarrechtsgesetz geschaffen wird. Aus seiner Siedlung wisse er, dass oft unklar ist, wer auf welcher Grundstücksseite für die Unterhaltung des Gartenzaunes zuständig ist. Niemand, nicht einmal die Stadtverwaltung, könne ihm dazu Auskunft geben. Um Konflikten vorzubeugen wäre eine gesetzliche Regelung wichtig, die als Handlungsanleitung dienen könne.

Ein junges Ehepaar berichtete, dass auf dem benachbarten Gewerbegrundstück ein unansehnliches Gebäude stehe. Die Petenten hatten aus diesem Grund die Grenze bepflanzt, wogegen sich der Nachbar wehrte. In der Auseinandersetzung fand der Petent heraus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern kein Nachbarrechtsgesetz gibt und nur das für ihn „etwas undurchsichtige“ BGB herangezogen werden könne. Der Petent würde sich von einem Nachbarrechtsgesetz versprechen, dass beide Seiten wissen, was sie dürfen und was nicht und so Streitigkeiten unter Nachbarn vermieden werden können.

Ein weiterer Petent hatte die Sorge, dass die von seinem Nachbarn gerade angepflanzte Hecke in wenigen Jahren so hoch wächst, dass sein Grundstück beeinträchtigt würde. Die Bürgerbeauftragte teilte mit, dass es einige gesetzliche Regelungen gibt, die für Einfriedungen gelten; insbesondere informierte sie über die Regelungen der Landesbauordnung. Allerdings wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, in welchen Fällen Anpflanzungen von diesen Regelungen erfasst sind. Außerdem erhielt der Petent den Hinweis, dass möglicherweise eine Satzung der Gemeinde herangezogen werden kann. Auch dieser Bürger bat um Erlass eines Nachbarrechtsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Bürger leitete seinen Vortrag beim Sprechtag mit dem Hinweis darauf ein, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn habe. Problematisch sei für ihn jedoch die Anpflanzung von Bäumen auf dem Grundstück des Nachbarn vor einigen Jahren. Die Nadelbäume seien inzwischen teilweise mehr als 10 m hoch. Wenn es ein Nachbarrechtsgesetz gäbe, so sähe sich der Petent in der Lage, unter Bezugnahme auf dieses Gesetz mit dem Nachbarn über das Fällen und eine angemessene Ersatzpflanzung zu sprechen. Der Petent erwähnte, dass auch die Gemeindevertretung nicht bereit sei, eine Satzung über Anpflanzungen zu erlassen. Dies sei sicher auch ohne ein Nachbarrechtsgesetz möglich; er könne aber nachvollziehen, dass Gemeindevertreter nicht selbst regeln wollen, was in anderen Bundesländern der Gesetzgeber regelt.


Um dem Petenten dennoch einen Anhaltspunkt für ein Gespräch mit dem Nachbarn zu geben, wies die Bürgerbeauftragte auf die Regelungen des brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes hin, die als Orientierung dienen können. Sie sicherte zu, dass die Anregung zur Schaffung eines Nachbarrechtsgesetzes im Rahmen des Jahresberichts dem Landtag unterbreitet wird.

Ein Bürger teilte mit, dass er sich über Betretungsrechte für das Nachbargrundstück informieren wollte. Im Internet sei er u. a. auf die Nachbarrechtsgesetze von Baden-Württemberg und Brandenburg gestoßen. Für Mecklenburg-Vorpommern habe er leider keine entsprechende Regelung finden können. Er schlug vor, ein solches Gesetz auch für Mecklenburg-Vorpommern zu erlassen, weil dadurch die Rechtslage überschaubarer würde.

Eine Petentin trat vehement für den Erlass eines Nachbarrechtsgesetzes ein. Sie meinte, dass es für die Bürger ohne ein solches Gesetz nicht möglich sei, sich einen Überblick über das in diesem Bereich geltende Recht zu verschaffen. Sie verfolge dieses Anliegen deshalb so nachdrücklich, weil sie Nachbarschaftskonflikte u. a. wegen Anpflanzungen habe.

Der ehrenamtliche Schiedsmann einer Kommune berichtete, dass er sich mit der Notwendigkeit eines Nachbarrechtsgesetzes befasst habe. In Streitfällen habe er mit den Nachbarrechtsgesetzen der Nachbarländer argumentiert. Diese seien aber in einigen Regelungsbereichen nicht identisch. Außerdem könne ihm berechtigt entgegengehalten werden, dass diese Gesetze nicht in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Nach seinen praktischen Erfahrungen wäre ein Nachbarrechtsgesetz für unser Bundesland sehr sinnvoll.

Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach einem Nachbarrechtsgesetz, weil er für Arbeiten an seinem Schuppen das Grundstück der Nachbarn betreten müsse. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten würden ihm die Nachbarn das Betreten ihres Grundstücks verweigern. Von einem Nachbarrechtsgesetz erhofft er ein Betretungsrecht für das Nachbargrundstück.

In einer E-Mail unter der Überschrift: „Wann wird in Mecklenburg-Vorpommern endlich ein Nachbarrechtsgesetz beschlossen?!“ teilte eine Bürgerin mit, sie halte ein solches Gesetz für außerordentlich wichtig, damit klare Regeln für das nachbarschaftliche Miteinander bestehen, die im nachbarschaftlichen Gespräch eingefordert werden können. Solange es diese Regeln nicht gäbe, könne man einen uneinsichtigen Nachbarn nur bitten und letztendlich aufgeben und sich permanent ärgern. Das fördere nicht gerade ein gutes Verhältnis zum Nachbarn. Klare Regelungen würden es ermöglichen, Probleme friedlich zu lösen.

Mit den von den Bürgern gewünschten Regeln zu Anpflanzungen, Zäunen und Betretungsrechten sind Bestandteile von Nachbarrechtsgesetzen einiger anderer Bundesländer angesprochen. Die meisten Petenten hatten den Wunsch, Konflikte von vornherein zu vermeiden bzw. einvernehmlich zu lösen. Durch ein Landesgesetz könnte die Rechtslage übersichtlich gestaltet werden und den Bürgern damit ein Werkzeug für Regelungen unter Nachbarn an die Hand gegeben werden. Dass auch in diesem Berichtszeitraum wieder mehrere Petitionen dazu eingingen, weist auf einen vorhandenen Regelungsbedarf hin. Mit den Petenten wurde vereinbart, die Anregung an den Landesgesetzgeber mit dem Jahresbericht zu unterbreiten.



Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2004 in Zahlen
3. Entwicklung der Petition 2002, 2003 und 2004
4. Kommunales
4.1 Mehr Sicherheit auf dem Spielplatz
4.2 Blockierte Parkflächen in der Innenstadt
4.3 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - eine schwierige Materie
4.4 Formulare nicht für jeden Zweck
4.5 Straßenreinigung und Winterdienst
5. Rechtspolitik
5.1 Nachbarrechtsgesetz gewünscht
6. Finanzpolitik
6.1 Grabpflegekosten aus Staatserbschaften
7. Wirtschaft
7.1 Nichtamtliche Telefonbucheinträge
8. Landwirtschaft
8.1 Unbemerkte Änderung eines Formblattes
8.2 Wiederaufgreifen eines Verfahrens
8.3 Gute fachliche Praxis bei Pflanzenschutzmaßnahmen
9. Bildung
9.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.2 Anregungen zur Novellierung des Schulgesetzes
9.3 Weg zum Abitur
9.4 Sorge um das Enkelkind
10. Bau und Landesentwicklung
10.1 Festsetzung im Bebauungsplan?
10.2 Barrierefreies Bauen
10.3 Bürgerbeteiligung bei der regionalen Raumordnungsplanung
11. Arbeitsmarktpolitik
11.1 Verpflichtung zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
11.2 "Drehtüreffekt" durch Maßnahmen der Arbeitsförderung
12. Sozialpolitik
12.1 Erste Erfahrungen mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
12.2 Landespflegegesetz
12.3 Rentenansprüche aus Pflegeleistungen für Angehörige
12.4 Darlehen zur Sicherung des Ausbildungsbeginns
12.5 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Fachtagung Lebensentwürfe
13.2 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
13.3 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und Vorsitzenden der Behindertenbeiräte in M-V
13.4 7. Landeskunstwettbewerb
14. Umwelt
14.1 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
15. Zusammenarbeit mit gleichartigen Stellen
16. Legislativpetitionen