Wiederholt musste in Jahresberichten die überlange Dauer der Bearbeitung von Vorgängen in Verwaltungen kritisiert werden. Auch im Berichtszeitraum war dies mehrfach Gegenstand von Beschwerden. Der nachstehende Fall soll hierfür als Beispiel dienen.
| Oktober 2001 | Ein Bürger bittet um Unterstützung bei dem Bemühen, eine gemeindliche Fläche zur gärtnerischen Nutzung anzupachten. Ein von ihm gestellter Pachtantrag würde nicht beantwortet. |
| November 2001 | Die Bürgerbeauftragte wendet sich am Anfang des Monats an die zuständige Amtsverwaltung mit der Bitte um Information zum Sachstand. |
| Dezember 2001 | Die Bürgerbeauftragte erinnert die Amtsverwaltung schriftlich an eine Antwort. Mit dieser Erinnerung überschneidet sich die telefonische Auskunft der Verwaltung, dass die Gemeindevertretung beschlossen habe, an den Petenten zu verpachten. Der Empfehlung der Verwaltung, wegen des Fehlens einer Zuwegung nicht zu verpachten, sei nicht gefolgt worden. Eine schriftliche Information an die Bürgerbeauftragte wurde angekündigt. |
| Januar 2002 | Die Bürgerbeauftragte erinnert an die schriftliche Information. |
| Februar 2002 | Zum Monatsende Eingang der Antwort. Ein Pachtvertrag solle erstellt werden. Der Petent möge die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorlegen, der ihm die Zuwegung zu seinem Pachtgrundstück gestatten wolle. |
| April 2002 | Der Petent erklärt, dass er vor ca. 6 Wochen die Unterlagen eingereicht habe. Bei dieser Gelegenheit sei ihm erklärt worden, dass er innerhalb von 14 Tagen den Pachtvertrag bekäme. Auf Nachfrage wurde eine fernmündliche Zusage für den Pachtvertrag erteilt. Wegen eines schriftlichen Vertrages melde sich das Amt, sobald die Arbeitsbelastung dies zulasse. |
| Mai 2002 | Eine Sachstandsanfrage der Bürgerbeauftragten bei der Amtsverwaltung ergibt, dass alle Rahmenbedingungen "klar" seien. Der Bürgerbeauftragten werde Nachricht gegeben, wenn der Petent den Vertrag erhält. |
| Juni 2002 | Zum Monatsende teilt der Petent mit, dass ihm ein Vertragsentwurf mit einem Pachtbeginn vom 1. Januar 2002 vorgelegt worden sei. Damit war der Petent nach dem bisherigen Ablauf nicht einverstanden. |
| Juli 2002 | Die Bürgerbeauftragte interveniert erneut und erhält die Zusage, das Datum für den Vertragsbeginn zu korrigieren. |
| August 2002 | Die Bürgerbeauftragte mahnt beim Leitenden Verwaltungsbeamten die nicht eingehaltenen Zusagen des Liegenschaftsamtes von Mai und Juli an. |
| September 2002 | Die Bürgerbeauftragte schaltet die untere Kommunalaufsichtsbehörde ein. Sie bittet, die Amtsverwaltung auf die einschlägigen Vorschriften des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes hinzuweisen und eine Beantwortung der Schreiben durchzusetzen. |
| Oktober 2002 | Gegen Monatsende teilt der Leitende Verwaltungsbeamte mit, dass dem Petenten ein geänderter Vertragsentwurf zugeschickt worden ist. Er übersendet Kopien. Wenn der geänderte Pachtvertrag unterschrieben vorliege, werde der Bürgerbeauftragten eine Kopie zugeschickt. |
| November 2002 | Die Bürgerbeauftragte informiert den Petenten. |
| Dezember 2002 | Die Kommunalaufsichtsbehörde leitet der Bürgerbeauftragten auf Bitte der Amtsverwaltung eine Kopie des unterzeichneten Pachtvertrages zu. |
Ein solcher Zeitablauf ist für den Bürger nicht hinnehmbar. Außerdem kam die Verwaltung ihren Pflichten im Petitionsverfahren erst nach Einschaltung der Aufsichtsbehörde und nicht fristgerecht nach. Auch das war nicht hinnehmbar, weil auf diese Weise das im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantierte Petitionsrecht unterlaufen würde.
Oft wird von bürgerfreundlicher Verwaltung, Bürgernähe oder Verwaltung als Dienstleister gesprochen. Der Bürger beurteilt aber die Verwaltung aufgrund der konkreten persönlichen Erfahrung vor Ort. Diese bestimmt das Bild des Bürgers von der Verwaltung und im zweiten Schritt dann auch sein Verhältnis zur Politik. Arbeitet die Verwaltung so, dass der Bürger sich als Störenfried empfindet, hingehalten wird und Antworten nicht erhält, empfindet der Bürger Ohnmacht gegenüber „dem Staat“.
Der Abschluss von Pachtverträgen gehört zu den Routineaufgaben einer Amtsverwaltung. Für den Bürger ist die Anpachtung des Gartens dagegen eine Herzensangelegenheit. Es ist unverständlich, dass die Erledigung einer solchen Standardaufgabe mehrfach angemahnt werden musste. Wegen der mangelhaften Arbeitsweise der zuständigen Verwaltung musste ein immenser Aufwand betrieben werden (beim Amt selbst, beim Kreis und bei der Bürgerbeauftragten), um die zuständige Verwaltung anzuhalten, die Entscheidung der gewählten Gemeindevertretung umzusetzen.
Es wird nicht verkannt, dass an verschiedenen Stellen der Verwaltung überdurchschnittliche Arbeitsbelastungen auftreten, die auch zu Verzögerungen führen können. Im vorliegenden Fall kann zu hohe Arbeitsbelastung als Entschuldigung nicht angeführt werden, da die Verwaltung diesen Routinevorgang zu oft verzögerte.
Bürger kritisieren regelmäßig, keine oder nur verzögert Antwort von Stellen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Ein gesetzlich geregelter Anspruch des Bürgers auf Antwort der Verwaltung in einer bestimmten Frist würde zu einer erheblichen Verbesserung beitragen. Es wird angeregt, durch eine Ergänzung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes einen solchen Anspruch zu schaffen.
1. Vorwort
2. Statistisches
3. Kodex für gute Verwaltungspraxis
4. Innenpolitik
4.1 Mit freundlichen Grüßen ...
4.2 Überlange Bearbeitungsdauer
4.3 Probleme mit Regenwasser
4.4 Ohnmacht gegenüber Abwasserzweckverbänden?
4.5 Beitragspflicht nach Investitionen von Gemeinden
4.6 „Abenteuer“ Wohnen im Außenbereich
5. Zuwanderung und Integration
5.1 Zuwanderungsgesetz
5.2 Jahrelange Unsicherheit wegen fehlender Beratung
5.3 Gesicherter Lebensunterhalt - Voraussetzung für Aufenthaltsbefugnis
5.4 Informationsveranstaltungen zur interkulturellen Bildung
5.5 Interkulturelle Woche 2002
5.6 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6. Rechtspolitik
6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter
7. Finanzpolitik
7.1 Einspruch
7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung
8. Verkehrspolitik
8.1 Bahnpolitik
8.2 Verkehrslärm
8.3. Leben an der Bundesstraße
9. Bildungspolitik
9.1 Örtlich zuständige Schule
9.2 Unterrichtsausfall
9.3 Stundentafel
9.4 Kosten der Schülerbeförderung ab Klasse 11
9.5 Förderung von hochbegabten Kindern
10. Bauangelegenheiten
10.1 Solarenergie - ja bitte!
11. Sozialpolitik
11.1 Arbeitsamt weckt unberechtigte Hoffnungen
11.2 Landespflegegesetz – ambulant vor stationär?
11.3 Wahl der Kindertagesstätte
11.4 Unterhalt und Jugendhilfe
11.5 Elternbeiträge für den Kindergarten
11.6 Hortbetreuung für behinderte Kinder
11.7 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.8 Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Länder
11.9 „Lebensentwürfe – Individuell leben mit Qualität und Sicherheit im Betreuten Wohnen“
11.10 5. Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
12. Umwelt
12.1 Kein Anschluss trotz Forderung
12.2 Industrie- und Gewerbelärm
13. Tourismus
13.1 Urlaub ohne Barrieren
14. Legislativpetitionen