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12.2 Industrie- und Gewerbelärm

Betrieb der Lebensmittelbranche

Einer erstmalig im Jahr 1998 vorgetragenen Beschwerde über Lärmbelästigungen konnte bis heute nicht abgeholfen werden. Die Einfamiliengrundstücke grenzen unmittelbar an das Betriebsgelände. Die Petenten wohnen schon seit Jahrzehnten dort. Durch die Expansion des Betriebes rückten die Produktionsanlagen immer näher an das Wohngebiet heran. Ein im Jahr 2000 auf Grund der Aktivitäten des damaligen Bürgerbeauftragten vorgelegtes Lärmminderungskonzept enthielt verschiedene Maßnahmen, die Abhilfe versprachen. Kleinere Investitionen (Lärmschutzfenster im Betrieb, Veränderung der Lüftungssysteme) wurden realisiert.

Diese konnten aber die Lärmbelästigung nicht im erforderlichen Maße eindämmen, insbesondere weil Lärmschutzfenster und -lüfter ihre Wirkung verlieren, wenn sie ständig offen stehen, wie die Petenten beobachteten. Dies lies darauf schließen, dass die auf das Verhalten der Mit-arbeiter bezogenen Vereinbarungen nicht durchgesetzt wurden. Andererseits berühren diese kleineren Maßnahmen nicht die Hauptlärmquelle. Eine Entlastung nahmen die Petenten nicht wahr.

Die Lärmwerte, die an den Häusern der Petenten erreicht werden, übersteigen das zulässige Maß. Diese Tatsache ist der Verwaltung bekannt. Dennoch hat der Landkreis trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Weisungen oder Auflagen gegenüber dem Gewerbebetrieb erteilt.

Die Bürgerbeauftragte hat sich nach der erneuten Vorsprache der Petenten Ende des Jahres 2000 und nach wiederholtem Schriftwechsel mit dem Landrat an den Umweltminister gewandt und diesen gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen, um zu einer Problemlösung im Sinn der Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigung durch Lärm beizutragen.

Es fand daraufhin eine fachliche Beratung des Kreises durch das Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie statt. Dabei wurde vereinbart, dass „nochmals alle Möglichkeiten einer Lärmminderung sowohl auf der Grundlage der vorhandenen Unter-suchungen und Messungen, als auch vor Ort mit der Zielstellung, ein realisierbares Lärm-minderungskonzept zu entwickeln, geprüft werden.“ Aber auch danach konnten die Petenten keine Verbesserungen feststellen. Sie vermuteten, dass der Landkreis nicht tätig geworden ist.

Der Landrat als zuständige Immissionsschutzbehörde verweist seit mehr als einem Jahr darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Betrieb abgeschlossen werden soll. Auf die wiederholten Nachfragen der Bürgerbeauftragten hat der Landrat im Jahr 2001 darauf ver-wiesen, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Betrieb abgeschlossen werden soll und später jeweils geantwortet, dass man sich noch in den Vertragsverhandlungen befände. Auch im Jahr 2002 konnten zum konkreten Gegenstand der Verhandlungen keine Ausführungen gemacht werden. Welche Auswirkungen dieser Vertrag auf die Lärmbelastung haben wird, bleibt damit offen.

Die Immissionsschutzbehörde hat gegenüber dem Betrieb die Einhaltung gesetzlicher Werte durchzusetzen. Der Landkreis lehnt es ab, hier hoheitlich tätig zu werden. Aufgrund des konsequenten Drängens der Bürgerbeauftragten hat er sich zwar entschlossen, in anderer Weise zu handeln und stellt nunmehr einen öffentlich-rechtlichen Vertrag in Aussicht, der den Schutz der Anlieger vor Beeinträchtigungen sichern soll, jedoch bleiben Zweifel an der Konsequenz der handelnden Behörde. Auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lag der angekündigte Vertrag noch nicht vor. Die Bürgerbeauftragte wird sich noch einmal an das Umweltministerium wenden, damit jetzt von dort die Angelegenheit einer Lösung zugeführt wird.


Industriebetrieb mit Metallverarbeitung


Auch in einer weiteren Petition fühlt sich ein Ehepaar seit langem durch Lärm belästigt, der von einem an ihr Grundstück grenzenden Industriebetrieb ausgeht. Der unmittelbar angrenzende Teil des Betriebsgeländes wurde bis zu einer Produktionserweiterung wenig genutzt. Mit der Errichtung einer Halle, in der Schweiß- und Richtarbeiten durchgeführt werden, sowie der Einrichtung eines Lageplatzes ist die Lärmemission enorm gestiegen.

Die Frau ist gesundheitlich stark beeinträchtigt und seelisch belastet. Die Petenten hatten sich vor Einreichen der Petition mehrfach direkt an die Firma, aber auch an den Landkreis gewandt. Sie hatten aber den Eindruck, dass ihre seit 1996 geäußerten Beschwerden keine spürbaren Veränderung bewirkt hätten. Lärmschutzmaßnahmen, die durch den Betrieb bereits 1996 nach Messungen durch den Landkreis vorgenommen wurden, schufen nur teilweise Abhilfe. Dies wird auch daran deutlich, dass die Einhaltung der 1996 angewiesenen Maßnahmen im Jahr 2000 erneut eingefordert werden musste.

Anfang August des Berichtsjahres wandten sich die Petenten an die Bürgerbeauftragte. Sie baten um Unterstützung Ihrer Forderung nach Reduzierung der Lärmbelastung, da ihre Beschwerde beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) vom Mai des Jahres bis dahin unbeantwortet geblieben wäre. Die Bürgerbeauftragte nahm sich der Angelegenheit an.

Eine Überprüfung und Messung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ergab, dass ein Dauerton sowie mehrere Einzelgeräusche die zulässigen Grenzwerte überschritten. Nach der Auswertung ist durch den Betrieb ein neuer Schalldämpfer installiert worden, so dass der durch die Lüftungsanlage hervorgerufene Dauerton gedämmt wurde. Später fanden noch einmal unangekündigte Messungen statt, die dann auch bei den Petenten auf größere Akzeptanz stießen, weil die Befürchtung ausgeräumt werden konnte, dass die Mess-ergeb-nisse durch angepasstes Verhalten der Mitarbeiter des Betriebes beeinflusst werden.

Nach den Lärmmessungen und Beratungen wurde durch die Geschäftsleitung zugesagt, den Mit-arbeitern Weisungen zu erteilen, um Einzelgeräusche zu verringern, insbesondere den Lärm herunterfallender Stahlplatten, von Schweiß- und Richtarbeiten, von Presslufthammergeräuschen und vom Überfahren der Gleisanlagen durch LKW.

Auch nachdem durch die Werftleitung diese Zusagen gemacht wurden, beklagen die Petenten, dass z. T. während der Arbeiten die Hallentore geöffnet seien und der Schall bei Richtarbeiten ungehindert ins Freie gelangen könne.

Außerdem mussten die Petenten hinnehmen, dass am Reformationstag fast durchgängig unmittelbar gegenüber der Wohnbebauung mit dem Presslufthammer gearbeitet wurde. Die Polizei griff nicht ein und am Betriebstor wies man die Petenten mit dem Hinweis ab, es sei wegen des Feiertages kein Verantwortlicher im Betrieb. Die Arbeiten wurden von einem externen Unternehmen durchgeführt. Auch wenn sich die Firma nachträglich entschuldigte, sehen die Petenten in diesem Vorfall einen weiteren Beleg für die mangelnde Rücksichtnahme.

Um die beim Überfahren der Gleise entstehenden Geräusche zu mindern, hat die Firma einen Gummibelag zwischen den Gleisen aufgebracht. Außerdem wurde eine verringerte Geschwin-digkeit auf dem Betriebsgelände angeordnet. Dennoch war mehrfach zu beobachten, dass sich Kraftfahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Aufgrund dieser wiederholten Vorkommnisse erörterte die Bürgerbeauftragte die Angelegenheit bei einem Ortstermin. Dabei wurden einerseits die verschiedenen Aktivitäten der Firma zur Verbesserung der Lärmsituation dargelegt, die hier durch einen Immissionsschutzbeauftragten koordiniert werden. Andererseits wurde aber auch sichtbar, an welchen Stellen eine konsequente Überwachung des Verhaltens der Mitarbeiter erforderlich sind. Einige Lärmquellen, wie das Herunterfallen der Stahlplatten, können aus technologischen Gründen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Verlegung des Lagerplatzes kommt wegen der Betriebs-abläufe auch nicht in Frage.

Es wurde vereinbart, dass in regelmäßigen Abständen die Lärmsituation durch Messungen überprüft wird. Dies soll Anhaltspunkte liefern, falls behördliches Einschalten erforderlich ist. Andererseits erklärte die Geschäftsleitung, dass sie gern Hinweise der Behörde entgegen nimmt und nach Möglichkeit der Abhilfe suchen wird.

Außerdem wurde vereinbart, dass am Betriebstor (Wache) eine Meldeordnung ausgelegt wird, so dass bei auftretenden Lärmbelästigungen immer ein Verantwortlicher erreichbar ist.

Bei der Schaffung des Lärmschutzgesetzes müssen die Rechte der vom Lärm Beeinträchtigten gestärkt werden. Eine Regelung, wonach der Lärmverursacher im Streitfall den Nachweis erbringen muss, wird angeregt.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Statistisches
3. Kodex für gute Verwaltungspraxis
4. Innenpolitik
4.1 Mit freundlichen Grüßen ...
4.2 Überlange Bearbeitungsdauer
4.3 Probleme mit Regenwasser
4.4 Ohnmacht gegenüber Abwasserzweckverbänden?
4.5 Beitragspflicht nach Investitionen von Gemeinden
4.6 „Abenteuer“ Wohnen im Außenbereich
5. Zuwanderung und Integration
5.1 Zuwanderungsgesetz
5.2 Jahrelange Unsicherheit wegen fehlender Beratung
5.3 Gesicherter Lebensunterhalt - Voraussetzung für Aufenthaltsbefugnis
5.4 Informationsveranstaltungen zur interkulturellen Bildung
5.5 Interkulturelle Woche 2002
5.6 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6. Rechtspolitik
6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter
7. Finanzpolitik
7.1 Einspruch
7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung
8. Verkehrspolitik
8.1 Bahnpolitik
8.2 Verkehrslärm
8.3. Leben an der Bundesstraße
9. Bildungspolitik
9.1 Örtlich zuständige Schule
9.2 Unterrichtsausfall
9.3 Stundentafel
9.4 Kosten der Schülerbeförderung ab Klasse 11
9.5 Förderung von hochbegabten Kindern
10. Bauangelegenheiten
10.1 Solarenergie - ja bitte!
11. Sozialpolitik
11.1 Arbeitsamt weckt unberechtigte Hoffnungen
11.2 Landespflegegesetz – ambulant vor stationär?
11.3 Wahl der Kindertagesstätte
11.4 Unterhalt und Jugendhilfe
11.5 Elternbeiträge für den Kindergarten
11.6 Hortbetreuung für behinderte Kinder
11.7 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.8 Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Länder
11.9 „Lebensentwürfe – Individuell leben mit Qualität und Sicherheit im Betreuten Wohnen“
11.10 5. Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
12. Umwelt
12.1 Kein Anschluss trotz Forderung
12.2 Industrie- und Gewerbelärm
13. Tourismus
13.1 Urlaub ohne Barrieren
14. Legislativpetitionen