Immer wieder werden Petitionen zum Betreuten Wohnen vorgetragen. Die Beschwerden richten sich auf die Abgrenzung der Kosten, die in die Betriebskosten bzw. die Betreuungspauschale einfließen; Bewohner berichten, dass sie nach dem Einzug in die Wohnanlage die erwartete Betreuung nicht vorfinden; die Vereinbarung einer Staffelmiete und die Investitionsförderung durch das Land sowie die Vergabeverfahren für die begehrten Wohnungen durch die als Investoren und Vermieter auftretenden Wohlfahrtsverbände bzw. deren Tochtergesellschaften hinterfragt wurden.
Aus all dem wurde sichtbar: Es gibt ein großes Interesse am Betreuten Wohnen, aber auch viele Unklarheiten sowohl hinsichtlich der Angebotsbeschreibung als auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Das Betreute Wohnen steht zwischen dem vollständig unabhängigen Wohnen und dem Leben im Heim. In diesem Bereich greifen die zum Schutz der Bewohner gefundenen Regelungen des Heimgesetzes nicht – das würde dem Charakter des Betreuten Wohnens nicht entsprechen. Es besteht aber auch hier ein Schutzbedürfnis.
Deshalb veranstaltete die Bürgerbeauftragte in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund und der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern am 3. Juli 2002 im Schweriner Schloss eine Fachtagung. Daran nahmen Mieter in betreuten Wohn-anlagen ebenso wie Vermieter, Anbieter von Betreuungsleistungen, Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und Krankenkassen sowie andere Interessierte teil.
Wesentliche Inhalte der Diskussion waren:
Betreutes Wohnen trifft ein Bedürfnis vieler Senioren und behinderter Menschen. Die Entscheidung über den Abschluss eines Miet- und Betreuungsvertrages ist stets mit der Erwartung verbunden, möglichst lange selbständig zu bleiben und in Notsituationen Betreuung zu finden. Zugleich soll die Privatheit einer eigenen Wohnung erhalten bleiben.
Auch wenn es (noch) keine bundeseinheitliche Definition und keinen verbindlichen Katalog von Qualitätskriterien für das Betreute Wohnen gibt, so gelten als Grundanforderungen: Vollstän-digkeit und Barrierefreiheit der Wohnung, des Gebäudes und des Umfeldes, fußläufig erreichbare Einkaufsgelegenheiten und Anbindung an den Personennahverkehr, um Selbstversorgung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen, ständige Erreichbarkeit einer Ansprechperson, transparente Vertragsgestaltung.
Miet- und Betreuungsvertrag müssen voneinander getrennt sein. Die Kopplung dieser Verträge ist fragwürdig und wurde in einem Urteil des Landgerichts Lüneburg bereits zurückgewiesen. Diese Auffassung war Anlass zur Diskussion: Anbieter Betreuten Wohnens argumentieren, dass die notwendigen Investitionen und das Vorhalten von Personal nicht leistbar sind, wenn nicht eine Refinanzierung durch alle Mietparteien in der Anlage erfolgt. Aus der Sicht der Mieter sollten möglichst wenig Grundleistungen verpflichtend sein, auch um das Angebot bezahlbar zu halten. Die Möglichkeit, im Falle später entstehender Pflegebedürftigkeit einen Pflegedienst frei zu wählen, muss bestehen bleiben.
Zunächst sind die Anbieter gefordert. Die in der Pauschale enthaltenen Leistungen müssen entweder im Betreuungsvertrag beschrieben sein oder dieser muss das gesondert vorliegende Betreuungskonzept ausdrücklich einbeziehen. Der potentielle Mieter hat auf dieser Grundlage die Möglichkeit zu prüfen, ob mit der vertraglich angebotenen Grundbetreuung seine persönlichen Erwartungen erfüllt werden. Würde vor Vertragsabschluss vom Vermieter deutlich gemacht, dass es sich bei den mit relativ geringen Pauschalen abgerechneten Grundleistungen nicht um eine eingehende individuelle Betreuung handelt, würde späteren Streitigkeiten vorgebeugt.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wächst der Bedarf an Betreutem Wohnen. Ein Mietverhältnis, das mit einer gefragten Zusatzleistung aufgewertet wird, bringt auch die Frage nach einer angemessenen Miete mit sich. Aufgrund der großen Nachfrage sind die Mieten auch im geförderten Wohnungsbau relativ hoch.
Das Angebot an Wohnungen mit Betreuungsangeboten muss sich deutlich erhöhen - das wird vermutlich mit Neubau allein nicht gelingen. Betreutes Wohnen kann auch in bereits bestehenden Mietverhältnissen im Wohnungsbestand entwickelt werden. Darauf wies insbesondere der Vorsitzende des Mieterbundes Schwerin und Umland e.V. hin.
Mit Blick auf den Wohnungsleerstand im Land sollte geprüft werden, ob in umgebauten „Blöcken“ betreutes Wohnen eingerichtet werden kann. Ein Nebeneinander ganz verschiedener Wohnformen wie Heime, Wohngemeinschaften, Familienwohnungen und eben Betreutes Wohnen böte eine Chance auch für das Zusammenleben der Generationen.
Nach der Diskussion der Anforderungen an Angebot und Vertragsgestaltung wurden Möglichkeiten der Qualitätssicherung diskutiert. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Vom Qualitäts-siegel, das aus Kostengründen von manchen Trägern abgelehnt wird, über die Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen bis zur Vergabe von Sternen (ähnlich Hotel-Kategorien). Entscheidend dürfte die Stärkung der Stellung der Mieter im Betreuten Wohnen sein.
1. Vorwort
2. Statistisches
3. Kodex für gute Verwaltungspraxis
4. Innenpolitik
4.1 Mit freundlichen Grüßen ...
4.2 Überlange Bearbeitungsdauer
4.3 Probleme mit Regenwasser
4.4 Ohnmacht gegenüber Abwasserzweckverbänden?
4.5 Beitragspflicht nach Investitionen von Gemeinden
4.6 „Abenteuer“ Wohnen im Außenbereich
5. Zuwanderung und Integration
5.1 Zuwanderungsgesetz
5.2 Jahrelange Unsicherheit wegen fehlender Beratung
5.3 Gesicherter Lebensunterhalt - Voraussetzung für Aufenthaltsbefugnis
5.4 Informationsveranstaltungen zur interkulturellen Bildung
5.5 Interkulturelle Woche 2002
5.6 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6. Rechtspolitik
6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter
7. Finanzpolitik
7.1 Einspruch
7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung
8. Verkehrspolitik
8.1 Bahnpolitik
8.2 Verkehrslärm
8.3. Leben an der Bundesstraße
9. Bildungspolitik
9.1 Örtlich zuständige Schule
9.2 Unterrichtsausfall
9.3 Stundentafel
9.4 Kosten der Schülerbeförderung ab Klasse 11
9.5 Förderung von hochbegabten Kindern
10. Bauangelegenheiten
10.1 Solarenergie - ja bitte!
11. Sozialpolitik
11.1 Arbeitsamt weckt unberechtigte Hoffnungen
11.2 Landespflegegesetz – ambulant vor stationär?
11.3 Wahl der Kindertagesstätte
11.4 Unterhalt und Jugendhilfe
11.5 Elternbeiträge für den Kindergarten
11.6 Hortbetreuung für behinderte Kinder
11.7 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.8 Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Länder
11.9 „Lebensentwürfe – Individuell leben mit Qualität und Sicherheit im Betreuten Wohnen“
11.10 5. Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
12. Umwelt
12.1 Kein Anschluss trotz Forderung
12.2 Industrie- und Gewerbelärm
13. Tourismus
13.1 Urlaub ohne Barrieren
14. Legislativpetitionen