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7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung

Der Petent wandte sich im Oktober 2002 an die Bürgerbeauftragte, da er den Erwerb des von ihm bewohnten Einfamilienhauses nach fast zweijährigen Verhandlungen plötzlich in weite Ferne gerückt sah. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigungen zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes war dem Petenten daran gelegen, den Kaufvertrag noch vor dem 31. Dezember 2002 abzuschließen.

Der Petent, Mitarbeiter einer Bundesverwaltung, hatte sich im März 2001 an die zuständige Dienststelle gewandt und beantragt, das von ihm und seiner Familie bewohnte ehemalige Dienstwohngebäude zu kaufen. Im November 2001 erhielt der Petent von der Dienststelle, an die er sich gewandt hatte, die Mitteilung, dass eine Veräußerung möglich sei, weil das Gebäude für dienstliche Zwecke nicht mehr benötigt werde. Wegen der örtlichen Zuständigkeit werde die Verfügungsgewalt über das Grundstück mittels einer Verwaltungsvereinbarung an das Bundesvermögensamt übergeben. Mit dieser Dienststelle seien dann alle weiteren Verhandlungen zu führen.

Nachdem die verwaltungsinternen Arbeiten erledigt waren, stand das Grundstück im April 2002 in der Verfügungsgewalt des Bundesvermögensamtes Schwerin. Der Petent hatte dort im Mai 2002 erneut den Kauf des Hausgrundstückes beantragt. Die Verhandlungen mit dem Bundesvermögensamt zogen sich jedoch in die Länge, ohne dass eine Entscheidung über den Verkauf gefällt wurde. Der Petent wandte sich daraufhin an die Oberfinanzdirektion (OFD), von der ihm mitgeteilt worden sei, eine Veräußerung wäre nicht möglich, weil nach einer neuen Richtlinie Liegenschaften, die Erträge (die von dem Petenten gezahlte Miete) erbrächten, nicht veräußert werden sollten.

Die Bürgerbeauftragte wandte sich Anfang November 2002 an den Oberfinanzpräsidenten und bat um Überprüfung der Angelegenheit insbesondere im Hinblick darauf, dass dem Petenten durch die früher für die Liegenschaft zuständige Dienststelle bereits eine Verkaufszusage erteilt worden war.

Die OFD teilte im Dezember 2002 mit, dass nach einer entsprechenden Vorschrift dem Petenten als derzeitigem Mieter der Liegenschaft ein vorrangiges Erwerbsrecht zum Verkehrswert eingeräumt werden könne. Bei Einfamilienhäusern sei der Verkehrswert durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wegen des nahenden Jahresendes hätte man bereits ein Gutachten erstellen lassen, das dem Bundesvermögensamt auch schon vorläge. Das Bundesvermögensamt wiederum habe bereits dem Petenten den sich aus dem Gutachten ergebenden Kaufpreis mitgeteilt, so dass ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden könne. Der Petent teilte dann hoch erfreut mit, dass der notarielle Vertrag am 30. Dezember 2002 geschlossen wurde.

Hervorzuheben ist hier, dass die OFD auf die Situation des Petenten einging und schnell eine rechtmäßige und den Interessen des Petenten gerecht werdende Lösung ermöglichte.

In dem hier aufgezeigten Fall hat die beteiligte Verwaltung gezeigt, dass Behörden wirklich Dienstleister für den Bürger sein können. Eine solche bürgerfreundliche Vorgehensweise muss Standard in allen Behörden werden.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Statistisches
3. Kodex für gute Verwaltungspraxis
4. Innenpolitik
4.1 Mit freundlichen Grüßen ...
4.2 Überlange Bearbeitungsdauer
4.3 Probleme mit Regenwasser
4.4 Ohnmacht gegenüber Abwasserzweckverbänden?
4.5 Beitragspflicht nach Investitionen von Gemeinden
4.6 „Abenteuer“ Wohnen im Außenbereich
5. Zuwanderung und Integration
5.1 Zuwanderungsgesetz
5.2 Jahrelange Unsicherheit wegen fehlender Beratung
5.3 Gesicherter Lebensunterhalt - Voraussetzung für Aufenthaltsbefugnis
5.4 Informationsveranstaltungen zur interkulturellen Bildung
5.5 Interkulturelle Woche 2002
5.6 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6. Rechtspolitik
6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter
7. Finanzpolitik
7.1 Einspruch
7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung
8. Verkehrspolitik
8.1 Bahnpolitik
8.2 Verkehrslärm
8.3. Leben an der Bundesstraße
9. Bildungspolitik
9.1 Örtlich zuständige Schule
9.2 Unterrichtsausfall
9.3 Stundentafel
9.4 Kosten der Schülerbeförderung ab Klasse 11
9.5 Förderung von hochbegabten Kindern
10. Bauangelegenheiten
10.1 Solarenergie - ja bitte!
11. Sozialpolitik
11.1 Arbeitsamt weckt unberechtigte Hoffnungen
11.2 Landespflegegesetz – ambulant vor stationär?
11.3 Wahl der Kindertagesstätte
11.4 Unterhalt und Jugendhilfe
11.5 Elternbeiträge für den Kindergarten
11.6 Hortbetreuung für behinderte Kinder
11.7 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.8 Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Länder
11.9 „Lebensentwürfe – Individuell leben mit Qualität und Sicherheit im Betreuten Wohnen“
11.10 5. Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
12. Umwelt
12.1 Kein Anschluss trotz Forderung
12.2 Industrie- und Gewerbelärm
13. Tourismus
13.1 Urlaub ohne Barrieren
14. Legislativpetitionen