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6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter

Auch im Jahr 2002 wurde in sieben Petitionen der Erlass eines Nachbarrechtsgesetzes gefordert. Eine achte Petition war auf Informationen zu diesem Problemkreis gerichtet. In weiteren Petitionen spielten Fragestellungen, die Gegenstand eines Nachbarrechtsgesetzes sein könnten, neben dem hauptsächlichen Anliegen eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichts im Jahr 2003 liegen bereits zwei weitere Petitionen vor, die auf den Erlass eines Nachbarrechtsgesetzes gerichtet sind.

In der zweiten Legislaturperiode hatte dem Landtag der Entwurf eines Nachbarrechtsgesetzes (Drucksache 2/3620) vorgelegen, der jedoch bei Ablauf der Legislaturperiode der Diskontinuität anheim fiel. Im 5. Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für 1999 (Drucksache 3/1232) wurde unter der Überschrift „Klarheit schaffen – Nachbarrechtsgesetz verabschieden“ die Anregung unterbreitet, ein Nachbarrechtsgesetz zu erlassen. Die Bürgerbeauftragte informierte den Justizminister im Jahr 2001 über den Inhalt der ihr zu diesem Problemkreis vorgetragenen Petitionen. Im 7. Jahresbericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2001 (Drucksache 3/2807) wurde die Anregung, ein Nachbarrechtsgesetz zu erlassen, erneut vorgetragen.

In den Petitionen des Berichtszeitraumes ging es fast ausschließlich um die Grenzabstände von Anpflanzungen. Einige Bürger meldeten sich im Vorfeld möglicher Auseinandersetzungen. Sie wollten u. a. wissen, bevor sie Anpflanzungen vornehmen, in welchem Grenzabstand diese zulässig sind, um spätere Konflikte zu vermeiden. Das weist darauf hin, dass viele Bürger ein solches Instrument gern nutzen würden, um ihr Nachbarschaftsverhältnis einvernehmlich zu gestalten.

Aufgrund der bei der Bürgerbeauftragten eingegangenen Petitionen erscheint es sinnvoll, Grenzabstände für Anpflanzungen klar und überschaubar zu regeln. Als Beispiel seien die Nachbarrechtsgesetze der Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein angeführt:

In Brandenburg beträgt der Mindestabstand zur Nachbargrenze für Obstbäume 2 m, bei anderen Bäumen 4 m und für Sträucher und sonstige Anpflanzungen ⅓ der jeweiligen Höhe.

In Schleswig-Holstein müssen Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m keinen Abstand zur Grenze einhalten. Bei einer Höhe von mehr als 1,20 m beträgt der Mindestabstand zur Nachbargrenze ⅓ der Höhe über dem Erdboden.

In beiden Gesetzen werden nur wenige Ausnahmen (z. B. für Grenzhecken und für landwirtschaftliche oder erwerbsgärtnerische Flächen) zugelassen, was die Handhabung durch den Bürger erleichtert.

Die Bürgerbeauftragte erhält die Anregung aufrecht, für Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarrechts-gesetz zu schaffen, das insbesondere auch Mindestabstände für Anpflanzungen enthält.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Statistisches
3. Kodex für gute Verwaltungspraxis
4. Innenpolitik
4.1 Mit freundlichen Grüßen ...
4.2 Überlange Bearbeitungsdauer
4.3 Probleme mit Regenwasser
4.4 Ohnmacht gegenüber Abwasserzweckverbänden?
4.5 Beitragspflicht nach Investitionen von Gemeinden
4.6 „Abenteuer“ Wohnen im Außenbereich
5. Zuwanderung und Integration
5.1 Zuwanderungsgesetz
5.2 Jahrelange Unsicherheit wegen fehlender Beratung
5.3 Gesicherter Lebensunterhalt - Voraussetzung für Aufenthaltsbefugnis
5.4 Informationsveranstaltungen zur interkulturellen Bildung
5.5 Interkulturelle Woche 2002
5.6 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6. Rechtspolitik
6.1 Nachbarrechtsgesetz – Bedarf besteht weiter
7. Finanzpolitik
7.1 Einspruch
7.2 Bürgerfreundliche Finanzverwaltung
8. Verkehrspolitik
8.1 Bahnpolitik
8.2 Verkehrslärm
8.3. Leben an der Bundesstraße
9. Bildungspolitik
9.1 Örtlich zuständige Schule
9.2 Unterrichtsausfall
9.3 Stundentafel
9.4 Kosten der Schülerbeförderung ab Klasse 11
9.5 Förderung von hochbegabten Kindern
10. Bauangelegenheiten
10.1 Solarenergie - ja bitte!
11. Sozialpolitik
11.1 Arbeitsamt weckt unberechtigte Hoffnungen
11.2 Landespflegegesetz – ambulant vor stationär?
11.3 Wahl der Kindertagesstätte
11.4 Unterhalt und Jugendhilfe
11.5 Elternbeiträge für den Kindergarten
11.6 Hortbetreuung für behinderte Kinder
11.7 Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.8 Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Länder
11.9 „Lebensentwürfe – Individuell leben mit Qualität und Sicherheit im Betreuten Wohnen“
11.10 5. Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
12. Umwelt
12.1 Kein Anschluss trotz Forderung
12.2 Industrie- und Gewerbelärm
13. Tourismus
13.1 Urlaub ohne Barrieren
14. Legislativpetitionen