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9.3 Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO)

208 Einzelpersonen wandten sich mit gleichlautenden Petitionen an die Bürgerbeauftragte.

Sie schilderten, dass in einer kreisangehörigen Stadt 5. Klassen mit ca. 30 Schülern gebildet werden sollen, und forderten ein Eingreifen, um die befürchtete gravierende Verschlechterung vor dem Beginn des Schuljahres 2001/2002 abzuwenden.

Da die Petenten die Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO) als ursächlich für die Situation ansahen, forderten sie, diese auszusetzen und vor der Umsetzung eines neuen Schulkonzeptes, das grundsätzlich zu begrüßen sei, eine umfassende Diskussion unter Einbeziehung aller Beteiligten zu führen.

Die Bürgerbeauftragte wandte sich sowohl an den Landkreis als Planungsträger wie an die Stadt als Schulträger, um in Erfahrung zu bringen, wie die Klassenbildung erfolgen solle, und welche Gründe die Entscheidungen bestimmten.

Es musste festgestellt werden, dass es in der betreffenden Stadt in einem Fall zu einer Klassenbildung mit 28 Schülern kommen würde, nämlich an der von den Petenten benannten Schule.

Für diese Schule lagen 31 Anmeldungen vor; die dortige Klasse wird als schulartübergrei-
fende Klasse geführt. Dafür gilt die Obergrenze von 28 Schülern. Die überzähligen Schüler mussten umgelenkt werden. Die anderen Klassen sollten mit einer Stärke von durchschnittlich 23 bis 24 Schülern gebildet werden.


Bei insgesamt 190 Schülern und 8 zu bildenden Eingangsklassen in dieser Stadt ergäbe sich rechnerisch die Möglichkeit, alle Klassen mit einer Stärke von 23 bis 24 Schülern zu bilden.

Direkte Folge der SEPVO mit der Festlegung der Zweizügigkeit an Mehrfachstandorten ist in diesem Fall nicht die kritisierte Klassenstärke von 28 Schülern, sondern dass die von den Petenten angesprochene Schule in ihrer Eigenständigkeit voraussichtlich nicht erhalten bleibt, statt dessen Teil eines Schulkomplexes werden sollte.

Zum Zeitpunkt der Gespräche war der Schulentwicklungsplan des Kreises bis 2005/2006 noch nicht beschlossen.

Die BB bat den zuständigen Beigeordneten um Erläuterungen zum Werdegang der Schulentwicklungsplanung des Landkreises. Diese wurden ausführlich gegeben. Danach
waren bereits vor Erlass der SEPVO mit den Verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden Gespräche geführt worden; dieser Prozess wurde bis zum Ende des Jahres 2000 fortgesetzt. Danach erfolgten die Gespräche unter Einbeziehung der Eltern- und Gemeindevertreter. Die Einbeziehung des Kreiselternrates ist bereits im Oktober 2000 erstmalig erfolgt; jede Einladung zu Schulkonferenzen und anderen Bürgergesprächen wurde vom zuständigen Beigeordneten bzw. seiner Mitarbeiterin wahrgenommen. Eine Verletzung der Beteiligungs­pflichten war also nicht erkennbar; im Gegenteil hatte sich der Landkreis um größte Transparenz bemüht.

Zu einem Einschreiten der Aufsichtsbehörde bestand nach all dem kein Anlass.

Dennoch informierte die BB das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Petition, um diesem die Meinung der Betroffenen zu den Auswirkungen der SEPVO an
diesem Beispiel zur Kenntnis zu geben und die (weitere) Einbeziehung der Überlegungen, Erfahrungen und Vorstellungen der Eltern anzuregen.

Mit der Bitte um weitere kritische Begleitung und ebenfalls zum Zweck der Information wurden auch die Fraktionen des Landtages von der Petition in Kenntnis gesetzt.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Statistisches
3. Innenpolitik
3.1 Geduldsprobe
3.2 Bürgerbeteiligung, auch wenn der Baum schon beseitigt ist?
3.3 Jahrelanger Streit geklärt - Lösung zu beiderseitiger Zufriedenheit
3.4 BB, fun & Infos
4. Zuwanderung und Integration in Mecklenburg-Vorpommern
4.1 Zahlen und Fakten
4.2 Integrationsförderung
4.3 Petitionen
4.4 Informationsveranstaltungen
4.5 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
4.6 Interkulturelle Woche 2001
5. Rechtspolitik
5.1 Immer wieder Warten auf die Schöffenentschädigung
5.2 Rechtsverhältnisse aus DDR-Zeiten berücksichtigen
5.3 Immer wieder Nachfragen zum Nachbarrechtsgesetz
6. Finanzpolitik
6.1 Vorrangige Bearbeitung von Entschädigungsanträgen hochbetagter Bürger
6.2 Ehrenamt im Steuerrecht
7. Wirtschaftspolitik
7.1 Bestandsschutz für Energieversorger
7.2 Anspruch dem Grunde nach - konkretisiert auf Null?
8. Land- und Forstwirtschaft
8.1 Bauen kontra Bäume
9. Bildungspolitik
9.1 Streit um die Übernahme der Internatskosten
9.2 Lehrer mit Schwerbehinderung im Personalkonzept
9.3 Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO)
9.4 Unterrichtsversorgung
10. Bauangelegenheiten
10.1 Vom Bauwunsch zum Baurecht
10.2 Windkraftanlagen
11. Sozialpolitik
11.1 ”Lebensentwürfe - Möglichkeiten und Grenzen des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung”
11.2 2 Jahre Warten auf Rentenbescheid
11.3 Aktive Sterbehilfe
11.4 Kommunikationsplattform für kommunale Behindertenbeauftragte und -beiräte
11.5 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat
11.6 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeits­gemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
11.7 Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung
12. Umweltpolitik
12.1 Was rechtfertigt Zurückhaltung der Verwaltung?
13. Tourismus
13.1 Barrierefreiheit - keine Selbstverständlichkeit
14. Gesicht zeigen!