Die Bürgerbeauftragte erhielt einen Hilferuf: ”Man fängt an, das Wäldchen vor unseren Neubauten am Rande der Stadt abzuholzen. Helfen Sie uns, den Baumbestand zu retten!”.
Zwei Tage später war die zuständige Mitarbeiterin der Bürgerbeauftragten vor Ort zu Gesprächen mit dem Petenten, der Bürgermeisterin und dem zuständigen Landesforstamt und informierte sich über den Sachstand:
Ende der achtziger Jahre war die Anpflanzung eines Waldstreifens erfolgt, weil Sandstürme von umliegenden Ackerflächen häufig in das Wohngebiet trieben. Außerdem sollten die Häuser von der vorbeiführenden Bahnlinie abgeschirmt werden und der Grüngürtel der Naherholung dienen. Die Fläche war ins Waldkataster aufgenommen worden. In den Jahren 1992/1993 wurde das Gebiet überplant.
Wegen der damaligen starken Nachfrage sollte nach einer Umpflanzung der Bäume Wohnbebauung entstehen. Zweifel gibt es an der ordnungsgemäßen Beteiligung der Forstbehörden am Planungsverfahren.
Nachdem die Stadt die Flächen 1996 verkauft hatte, sollte im Juni 2001 die Bebauung beginnen. Die Bäume, die nicht umgesetzt worden waren, sind inzwischen 3 bis 6 Meter hoch. Es lag dem Bauherrn zwar eine Baugenehmigung, aber weder eine Rodungs- noch eine Umwandlungsgenehmigung vor. Sowohl in der Bürgerfragestunde des Kreistages, als auch in der Stadtvertretung verschaffte sich der Petent Gehör und sprach die Genehmigungspflichten an, ohne dass man sich des Problems annahm. Der Tag des Baubeginns war den Bürgern bekannt, und sie hatten angekündigt, Rodungen verhindern zu wollen. Wohl um vollendete Tatsachen zu schaffen, begannen Bulldozer einen Tag früher als angekündigt um 17:00 Uhr mit dem Zusammenschieben der Schonung. Sofort eilten alarmierte Bürger vor Ort und stellten sich den Maschinen in den Weg, die bis dahin schon ca. 60 Bäume vernichtet hatten. Der herbeigerufene Forstamtsleiter sprach sofort eine Untersagung der weiteren Rodung aus.
In der Folgezeit fanden diverse Gespräche statt, bei denen sich die Forstbehörden nicht nur sehr aufgeschlossen zeigten, sondern klar Stellung bezogen. Angesichts des massiven Wohnungsleerstands in der Stadt zeigten die Bewohner kein Verständnis für die Absicht, weitere Blöcke am Stadtrand zu errichten.
Auf einer Protestkundgebung, die die zwischenzeitlich gegründete Bürgerinitiative organisiert hatte, sagten neben der BB auch zwei Fraktionen der Stadtvertretung, die Forstbehörde, zwei Mitglieder des Landtages und der NABU ihre Unterstützung zu. Über 1.000 Menschen unterschrieben eine Forderung zum Erhalt des Waldes
In der Folge wurde ein Änderungsantrag zum Bebauungsplan, in die Stadtvertreterversammlung eingebracht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes war darüber noch nicht entschieden.
Die Forstbehörde geht, vorbehaltlich der endgültigen Abwägung bisher davon aus, dass die überwiegenden Belange für den Erhalt der Waldfläche sprechen. Bleibt die Behörde bei dieser Auffassung, kann die Bebauung mangels Rodungsgenehmigung nicht erfolgen.
1. Vorwort
2. Statistisches
3. Innenpolitik
3.1 Geduldsprobe
3.2 Bürgerbeteiligung, auch wenn der Baum schon beseitigt ist?
3.3 Jahrelanger Streit geklärt - Lösung zu beiderseitiger Zufriedenheit
3.4 BB, fun & Infos
4. Zuwanderung und Integration in Mecklenburg-Vorpommern
4.1 Zahlen und Fakten
4.2 Integrationsförderung
4.3 Petitionen
4.4 Informationsveranstaltungen
4.5 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
4.6 Interkulturelle Woche 2001
5. Rechtspolitik
5.1 Immer wieder Warten auf die Schöffenentschädigung
5.2 Rechtsverhältnisse aus DDR-Zeiten berücksichtigen
5.3 Immer wieder Nachfragen zum Nachbarrechtsgesetz
6. Finanzpolitik
6.1 Vorrangige Bearbeitung von Entschädigungsanträgen hochbetagter Bürger
6.2 Ehrenamt im Steuerrecht
7. Wirtschaftspolitik
7.1 Bestandsschutz für Energieversorger
7.2 Anspruch dem Grunde nach - konkretisiert auf Null?
8. Land- und Forstwirtschaft
8.1 Bauen kontra Bäume
9. Bildungspolitik
9.1 Streit um die Übernahme der Internatskosten
9.2 Lehrer mit Schwerbehinderung im Personalkonzept
9.3 Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO)
9.4 Unterrichtsversorgung
10. Bauangelegenheiten
10.1 Vom Bauwunsch zum Baurecht
10.2 Windkraftanlagen
11. Sozialpolitik
11.1 ”Lebensentwürfe - Möglichkeiten und Grenzen des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung”
11.2 2 Jahre Warten auf Rentenbescheid
11.3 Aktive Sterbehilfe
11.4 Kommunikationsplattform für kommunale Behindertenbeauftragte und -beiräte
11.5 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat
11.6 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
11.7 Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung
12. Umweltpolitik
12.1 Was rechtfertigt Zurückhaltung der Verwaltung?
13. Tourismus
13.1 Barrierefreiheit - keine Selbstverständlichkeit
14. Gesicht zeigen!