Mehrere Bürger fragten im Berichtszeitraum an, warum das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht die Möglichkeit schafft, Gesetze und Verordnungen kostenfrei im Internet einzusehen.
Sie verwiesen vor allem auf das Beispiel des Bundeslandes Schleswig-Holstein, aber auch auf andere Bundesländer, in denen Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet zur kostenfreien Einsichtnahme bereitgestellt werden. Der Bürgerbeauftragte trug dem Innenministerium die Anregung der Bürger vor. Insbesondere wurde gebeten zu überprüfen, ob die bereits bestehende Datenbank "Landesrechtsinformationssystem" (LARIS) den Bürgern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnte.
Das Innenministerium vertrat den Standpunkt, dem Wunsch der Bürger könne nicht entsprochen werden, und begründete diesen mit Argumenten, die nach Auffassung der Bürgerbeauftragten durchaus diskussionswürdig sind.
Zunächst führt das Innenministerium an, gesetzlich sei lediglich die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorgeschrieben. Erfolge die Bekanntgabe auf diesem Wege, so hätte jeder Bürger die Möglichkeit der Kenntnisnahme, ohne dass ihm dieses unzumutbar erschwert würde. Ein rechtsstaatliches Gebot zur kostenfreien Veröffentlichung im Internet bestünde nicht.
Zu fragen ist, ob sich diese Sichtweise mit dem Anspruch des Staates, Dienstleister für den Bürger zu sein, vereinbaren lässt. Gerade in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern kann die Einsichtnahme in das Gesetz- und Verordnungsblatt schon mit einem hohen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein. Die einzige Möglichkeit besteht für viele Bürgerinnen und Bürger darin, zur Amts- oder Kreisverwaltung zu fahren und dort darum zu bitten, das Gesetz- und Verordnungsblatt einsehen zu dürfen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das vielleicht schon eine zu hohe Hürde. Sollte "Bürgernähe" im wohlverstandenen Sinne nicht auch bedeuten, dem einzelnen Bürger die Gesetze und Verordnungen, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist, näher zu bringen? Mit dem Medium Internet, das gerade von jungen Menschen häufig genutzt wird, besteht dazu eine gute Möglichkeit.
Als weiteres Argument führt das Innenministerium an, dass ein kostenfreier Zugang zu LARIS die wirtschaftlichen Interessen solcher Verlage, die gedruckte Gesetzestexte herausgeben, beeinträchtigen würde. Auch dieses Argument scheint wenig stichhaltig zu sein. Die Petenten stammten gerade nicht aus dem Kreis derjenigen, die tagtäglich mit der Anwendung und Auslegung von Gesetzen befasst sind. Letztgenannter Personenkreis wird auch in Zukunft Kunde juristischer Fachverlage bleiben. Hier geht es darum, dem Bürger, der gelegentlich eine Information zum Landesrecht braucht, eine einfache Möglichkeit der Kenntnisnahme ohne Kostenhindernisse zu verschaffen.
Schließlich führt das Innenministerium an, dass die Bereitstellung des Systemes LARIS monatliche Kosten in Höhe von ca. 5.000 DM erfordere. Dieser Betrag müsse im Kostendeckungsinteresse der öffentlichen Hand durch Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen bei den Nutzern von LARIS minimiert werden. Gerade diese Einnahmen seien wesentlich für die Annahme der Wirtschaftlichkeit des LARIS-Projektes gewesen. Die Ansätze der Einnahme- und Ausgabetitel der Haushalte 2000 und 2001 deuten darauf hin, dass das Ziel des Innenministeriums, die Kosten der Datenbankpflege durch Nutzungsgebühren abzudecken, bereits erreicht wird. Angesichts dieser Sachlage scheint es geboten, das Argument der Kostendeckung neu zu überdenken.
Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern hier durch die eingeengte Sicht auf die Kostenseite eine Chance der Präsentation als modernes, zukunftsorientiertes Land ungenutzt lässt.
"Wissens-, Informations- und Kommunikationsgesellschaft" sind Attribute unserer Zeit.
Die Bürgerbeauftragte bittet die Landesregierung und das Parlament, eine kostenfreie Zugangsmöglichkeit für private Nutzer, die nur hin und wieder einen Blick ins Gesetz werfen wollen, zu schaffen.
1. Vorwort
2. Statistisches
2.1 Die Sprechtage des Bürgerbeauftragten vor Ort, mündliche und schriftliche Eingaben
2.2 Was ist aus den bisherigen Anregungen und Vorschlägen des Bürgerbeauftragten geworden?
3. Rechtspolitik
3.1 Gesetzeswortlaut und Sinn einer Vorschrift am Beispiel der Vertriebenenzuwendung
3.2 Veröffentlichung des Landesrechtes im Internet
3.3 Überlange Dauer von Widerspruchsverfahren
3.4 Amtssprache und Missverständnisse
4. Sozialpolitik
4.1 Langjähriger Kampf um Rechte beim Sozialamt
4.2 Kein Abwälzen der Folgen ungenügender Beratung
4.3 Einzelfallgerechtigkeit im Sozialhilferecht
4.4 Empfehlungen für die Anrechnung von Aufwendungsersatz sind notwendig
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
5.1 Berufliche Rehabilitation durch Umschulung
5.2 Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
6. Zuwanderung und Integration
6.1 Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland
6.2 Integrationsförderung
6.3 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6.4 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern
6.5 Diskriminierungen im Alltag
7. Bau
7.1 Bauaufsichtsbehörde als Dienstleister und Vermittler für die Bürger
8. Verkehr
8.1 Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten
8.2 Geschwindigkeitsbegrenzung erkämpft
9. Schulpolitik
9.1 Landesförderzentrum für Hörgeschädigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.3 Eingliederung ausländischer Schulkinder
10. Steuerrecht
10.1 Die Tücken des Grunderwerbssteuerrechts
11. Tagungen und Veranstaltungen
11.1 Zusammenarbeit mit den Ausländerbeauftragten der anderen Bundesländer
11.2 Bioethiktagung
11.3 Dritter Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderungen
12. Bürgerfreundlichste Verwaltungsentscheidung des Jahres 2000
13. Erinnerung an Mecklenburg-Vorpommern
14. Internet-Präsentation der Bürgerbeauftragten