Zu Fragen, die Zuwanderung und Integration betreffen, findet zwischen den Ausländerbeauftragten der Bundesländer ein reger Austausch statt. Gute Gelegenheit, diesen Austausch intensiv und zusammenhängend zu gestalten, bieten dabei die zweimal jährlich stattfinden Konferenzen.
Am 12. und 13. Oktober 2000 war Mecklenburg-Vorpommern Gastgeber der Herbstkonferenz der Ausländerbeauftragten der Länder. 20 Teilnehmer aus 14 Bundesländern sowie aus dem Büro der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen setzten sich auf dieser Tagung im Schweriner Schloss mit folgenden Themen auseinander:
- Traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
- Aktuelle Praxis bei der Anwendung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Beteiligung der Ausländerbeauftragten an der Zuwanderungsdebatte
Ein Informationsgegenstand war die Situation von Zuwanderern, insbesondere Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister berichtete über die Tätigkeit der Härtefallkommission, den Erlass zur Altfallregelung und die Ausarbeitung der neuen Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner.
Ein weiterer thematischer Schwerpunkt, der insbesondere unter dem Blickwinkel der aus Sicht des Teilnehmerkreises unzulänglichen Altfallregelung gewählt worden war, war die Forderung nach einer Härtefallregelung. Der Greifswalder Rechtsanwalt Ulf Dembski stellte unter der Fragestellung "Brauchen wir eine Härtefallregelung im Ausländerrecht" den Mangel an rechtlichen Instrumenten dar, einen humanitären Aufenthaltsstatus zu gewähren bzw. zu erlangen. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern ergänzte die Darstellung anhand aktueller Fälle.
Wesentlich geprägt war die Tagung auch von der Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Professor Frieder Dünkel, Kriminologe an der Universität Greifswald, stellte seine Bestandsaufnahme zur rechtsextremen Orientierung Jugendlicher vor. Auf dieser Grundlage wurden Ansätze präventiven Handelns diskutiert.
Die Resolutionen haben folgenden Wortlaut:
Traumatisierte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina
"Die Ausländerbeauftragten der Länder appellieren eindringlich an die Innenminister der Länder, auf ihrer Konferenz im November 2000 den schwer traumatisierten Flüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Eine Duldung wird den betroffenen Menschen in Deutschland keine sichere Lebensperspektive geben."
Härtefallregelung im Ausländergesetz
"Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern die Ergänzung des Ausländergesetzes um eine die Realität berücksichtigende Härtefallregelung. Sie machten deutlich, dass diese Regelung den Bundesländern den erforderlichen Handlungsspielraum geben muss, damit den betroffenen Menschen ein gesicherter Aufenthalt aus humanitären Gründen erteilt werden kann.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, fordern die Ausländerbeauftragten eine Änderung von § 30 AuslG mit dem Ziel, auch abgelehnten Asylbewerbern und anderen Personen mit einer Duldung in Härtefällen eine Aufenthaltsbefugnis erteilen zu können.
Die Ausländerbeauftragten der Länder bekräftigen damit gleichzeitig ihren entsprechenden Beschluss vom 14. April 2000."
1. Vorwort
2. Statistisches
2.1 Die Sprechtage des Bürgerbeauftragten vor Ort, mündliche und schriftliche Eingaben
2.2 Was ist aus den bisherigen Anregungen und Vorschlägen des Bürgerbeauftragten geworden?
3. Rechtspolitik
3.1 Gesetzeswortlaut und Sinn einer Vorschrift am Beispiel der Vertriebenenzuwendung
3.2 Veröffentlichung des Landesrechtes im Internet
3.3 Überlange Dauer von Widerspruchsverfahren
3.4 Amtssprache und Missverständnisse
4. Sozialpolitik
4.1 Langjähriger Kampf um Rechte beim Sozialamt
4.2 Kein Abwälzen der Folgen ungenügender Beratung
4.3 Einzelfallgerechtigkeit im Sozialhilferecht
4.4 Empfehlungen für die Anrechnung von Aufwendungsersatz sind notwendig
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
5.1 Berufliche Rehabilitation durch Umschulung
5.2 Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
6. Zuwanderung und Integration
6.1 Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland
6.2 Integrationsförderung
6.3 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6.4 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern
6.5 Diskriminierungen im Alltag
7. Bau
7.1 Bauaufsichtsbehörde als Dienstleister und Vermittler für die Bürger
8. Verkehr
8.1 Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten
8.2 Geschwindigkeitsbegrenzung erkämpft
9. Schulpolitik
9.1 Landesförderzentrum für Hörgeschädigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.3 Eingliederung ausländischer Schulkinder
10. Steuerrecht
10.1 Die Tücken des Grunderwerbssteuerrechts
11. Tagungen und Veranstaltungen
11.1 Zusammenarbeit mit den Ausländerbeauftragten der anderen Bundesländer
11.2 Bioethiktagung
11.3 Dritter Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderungen
12. Bürgerfreundlichste Verwaltungsentscheidung des Jahres 2000
13. Erinnerung an Mecklenburg-Vorpommern
14. Internet-Präsentation der Bürgerbeauftragten