In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Schulpflicht für alle ausländischen Kinder, einschließlich der Kinder von Asylbewerbern. Bei der Eingliederung von Migrantenkindern in die schulische Bildung wird nach dem Erlass zur Eingliederung von Kindern deutscher Aussiedler und ausländischer Mitbürger in die allgemein bildenden Schulen vom 22. Mai 1995 und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen verfahren.
Zwei Petitionen, die der Bürgerbeauftragten vorgetragen wurden, betrafen Defizite in der Förderung von Deutschkenntnissen. In beiden Fällen sind die betroffenen Kinder im Verlauf des Schuljahres nach Deutschland gekommen. Die Schulen, die sie besuchen wollten, konnten den stützenden Förderunterricht von mindestens vier Sollstunden mangels vorhandener Gruppen nicht gewähren.
Die Petitionen offenbarten die folgende Problematik:
Ist eine Schule zum Zeitpunkt der Schuljahresplanung nicht in der Lage, den Zusatzbedarf an Förderunterricht für die Beschulung ausländischer Kinder vorherzusagen, bestehen nahezu keine Möglichkeiten, die Sollstunden im Laufe des Schuljahres zur Verfügung zu stellen. In beiden Fällen war der vom Bildungsministerium erteilte Vorschlag, nach Möglichkeiten im außerschulischen Bereich (z. B. an den Volkshochschulen) zu suchen, überhaupt nicht befriedigend, weil damit die schulische Integration erschwert wird. In einem Fall wurden die im Heimatland schulisch auffallend begabten Kinder in eine Berliner Bildungseinrichtung gegeben, da eine kurzfristige befriedigende Lösung nicht in Sicht war.
1. Vorwort
2. Statistisches
2.1 Die Sprechtage des Bürgerbeauftragten vor Ort, mündliche und schriftliche Eingaben
2.2 Was ist aus den bisherigen Anregungen und Vorschlägen des Bürgerbeauftragten geworden?
3. Rechtspolitik
3.1 Gesetzeswortlaut und Sinn einer Vorschrift am Beispiel der Vertriebenenzuwendung
3.2 Veröffentlichung des Landesrechtes im Internet
3.3 Überlange Dauer von Widerspruchsverfahren
3.4 Amtssprache und Missverständnisse
4. Sozialpolitik
4.1 Langjähriger Kampf um Rechte beim Sozialamt
4.2 Kein Abwälzen der Folgen ungenügender Beratung
4.3 Einzelfallgerechtigkeit im Sozialhilferecht
4.4 Empfehlungen für die Anrechnung von Aufwendungsersatz sind notwendig
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
5.1 Berufliche Rehabilitation durch Umschulung
5.2 Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
6. Zuwanderung und Integration
6.1 Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland
6.2 Integrationsförderung
6.3 Konferenz der kommunalen Ausländerbeauftragten
6.4 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern
6.5 Diskriminierungen im Alltag
7. Bau
7.1 Bauaufsichtsbehörde als Dienstleister und Vermittler für die Bürger
8. Verkehr
8.1 Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten
8.2 Geschwindigkeitsbegrenzung erkämpft
9. Schulpolitik
9.1 Landesförderzentrum für Hörgeschädigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Sonderpädagogischer Förderbedarf
9.3 Eingliederung ausländischer Schulkinder
10. Steuerrecht
10.1 Die Tücken des Grunderwerbssteuerrechts
11. Tagungen und Veranstaltungen
11.1 Zusammenarbeit mit den Ausländerbeauftragten der anderen Bundesländer
11.2 Bioethiktagung
11.3 Dritter Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderungen
12. Bürgerfreundlichste Verwaltungsentscheidung des Jahres 2000
13. Erinnerung an Mecklenburg-Vorpommern
14. Internet-Präsentation der Bürgerbeauftragten