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8.6 Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Für eine große Zahl von Menschen mit Behinderungen stellt das Kraftfahrzeug ein wichtiges "Hilfsmittel" dar, um die durch die Behinderung eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auszugleichen.

Nur ein geringer Teil von ihnen ist jedoch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (für außergewöhnlich Gehbehindert), welches dazu berechtigt, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Nach der derzeitigen Rechtslage sind solche Personen als Schwerbehinderte mit "aG" einzustufen, deren Fortbewegung auf das Schwerste eingeschränkt ist. Hinzu zählen die Personengruppen der Querschnittsgelähmten, Doppelschenkelamputierten oder Hüftexartikulierten sowie einseitig Oberschenkelamputierten. Personen mit besonderen schweren Behinderungen, die nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehören, haben in der Regel keine Chance, das Merkzeichen "aG" und somit Parkerleichterungen zu erhalten.

Im Januar 1998 erhielt der Bürgerbeauftragte Kenntnis von einem auf zwei Jahre befristeten Pilotprojekt des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem Parkerleichterungen für besondere Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" (für Gehbehindert) geschaffen wurden. Danach kann die zuständige Straßenbehörde in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt auch Personen mit "besonderen schweren Behinderungen" unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen bewilligen.

Der Bürgerbeauftragte wandte sich an den Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte, ein gleichartiges Pilotprojekt auch in unserem Land durchzuführen.

Der Wirtschaftsminister entschied jedoch, zunächst die Auswertung des Versuches in Rheinland-Pfalz abzuwarten. Nach dem derzeitigen Stand hat sich das rheinland-pfälzische Pilotprojekt in der Praxis sehr gut bewährt und wird voraussichtlich auch nach Ablauf des zweijährigen Probeversuchs weitergeführt werden.

Der Bürgerbeauftragte präzisiert seine Bitte, nach Ablauf des Versuches in Rheinland-Pfalz die gewonnenen Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen, um so die Lebenssituation gehbehinderter Bürger zu verbessern.

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Inhalt:

1. Vorwort
2. Statistisches
2.1 Die Sprechtage des Bürgerbeauftragten
2.2 mündliche und schriftliche Eingaben 1998
3. Innenpolitik
3.1 Widerspruchsentscheidungen nicht durch die Ausgangsbehörde
3.2 Problem der doppelten Anliegerbeiträge bei Eckgrundstücken
3.3 Immer noch keine verursachergerechten Gebühren im Bereich der Abfallwirtschaft
3.4 Immer weniger Müll kostet immer mehr Geld - Müllgebühren in Schwerin oder wo stecken die Millionen?
3.5 Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern
3.6 Aussiedler in Mecklenburg-Vorpommern
3.7 Aufruf des Bürgerbeauftragten zum Bündnis für Demokratie und gegen Rechtsextremismus
4. Wirtschaftspolitik
4.1 Förderung erneuerbarer Energien - Unklare Begrifflichkeit in der Richtlinie
5. Landwirtschaftspolitik
5.1 Uraltforderungen Jahre nach der Wende
6. Baupolitik und Landesentwicklung
6.1 Gestaltungsgebot = Bauverbot?
6.2 Windkraftanlagen
6.3 Wohnungsbauförderung
7. Umweltpolitik
7.1 Zu hohe Wasser- und Abwassergebühren immer noch ein Thema
8. Sozialpolitik
8.1 Landesbehindertenbeirat braucht gesetzliche Grundlage
8.2 Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung
8.3 Gemeinschaftsaktionen der AOK Mecklenburg-Vorpommern und des Bürgerbeauftragten
8.4 Landeskunstwettbewerb für Menschen mit Behinderung
8.5 Aktion Grundgesetz zu Art. 3
8.6 Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
8.7 Gehörlosengeld
8.8 Soziale Sicherung - Theorie und Realität