In zunehmendem Maße ersuchen Eltern den Bürgerbeauftragten um Hilfe, weil die Träger der örtlichen Schule Kindern den Besuch einer anderen, aus gesundheitlichen und sozialen Gründen viel zweckentsprechenderen Schule nicht gestatten wollen.
Obwohl, wie im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in § 46 geregelt, der Träger der örtlich zuständigen Schule aus wichtigen Gründen, insbesondere wenn
- die zuständige Schule aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen ist,
- der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten erleichtern würde oder
- besondere soziale Umstände vorliegen
den Besuch einer anderen Schule gestatten kann, zeigt die Praxis, daß die Schulträger auch in begründeten Fällen solche Anträge ablehnen. Offenbar zählen nur noch fiskalische denn humanitäre Gründe.
Der nach § 46 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegebene Entscheidungsspielraum wird somit nicht zugunsten der betroffenen Erziehungsberechtigten, aber vor allem nicht im Interesse einer gesunden Entwicklung der Kinder genutzt. Für die Petenten ist eine solche Verfahrensweise völlig unverständlich. Sie stellen deshalb die Frage, ob denn dieser Anwendung des Schulgesetzes zum Nachteil der Kinder nicht Einhalt geboten und eine Überarbeitung des Schulgesetzes im Sinne einer freien Auswahl der Schule durchgesetzt werden könne. Der Bürgerbeauftragte bittet Landesregierung und Landtag, sich diesem Problem konsequenter zuzuwenden.
1. Vorwort
2. Sprechtage des Bürgerbeauftragten, mündliche und schriftliche Eingaben
3. Besondere Themen
3.1 Berufliche Rehabilitierung und die unerwarteten Folgen
3.2 Sieben Jahre Arbeitslager in Sibirien, trotzdem keine Haftentschädigung
3.3 Probleme der Bürger, eigene Rechte wahrzunehmen
3.4 Probleme mit Verdienstnachweisen
3.5 Probleme mit dem örtlichen Schulträger
3.6 Weiter Ärger mit den Gebühren
3.7 Zur Handhabung des Baugesetzbuches
3.8 Auszeichnung für die bürgerfreundlichste Verwaltungsentscheidung 1996
3.9 Dringende Telefonanschlüsse
3.10 Bearbeitung von Eingaben, die Angelegenheiten von Bundesbehörden betrafen
4. Belange von Menschen mit Behinderung
4.1 Landesbehindertenbeirat
4.2 Arbeitsgemeinschaft
4.3 Öffentlicher Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern
4.4 Eine Frage zur Schulgesetzgebung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
4.5 Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern
4.6 Frühförderung und Autismus
4.7 Zwei Beispiele von Einzelpetitionen mit grundlegender behindertenspezifischer Thematik
5. Belange der Ausländer und Aussiedler
5.1 Schwerpunkte aus Petitionen
5.2 Zur Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina
5.3 Vernetzung der Arbeit für Ausländer und Aussiedler
5.4 Aussiedler
5.5 Der Umgang mit einem schwierigen Wort