Der Bürgerbeauftragte führt Sprechstunden im gesamten Land durch. Er sucht halbjährlich alle größeren kreisangehörigen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern auf und besucht darüber hinaus in jedem Jahr viele weitere Gemeinden, um den Bürgern wohnortnah Ansprechmöglichkeiten zu bieten.
Informationen hierzu finden Sie unter "Sprechtage".
Im Rahmen seiner Sprechtage bietet der Bürgerbeauftragte auch eine spezielle Beratung zum SGB II (ALG II / Hartz IV) an.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische
Terminvereinbarung unter 0385 - 525 2709 gebeten.
Hinweis:
Fristen im Verwaltungsverfahren werden durch einen Termin bei dem Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. Die Fristen für das Einlegen eines Widerspruchs oder für die Erhebung einer Klage müssen also trotzdem eingehalten werden. Die Dauer der Frist, die Art des Rechtsbehelfs und wo er einzulegen ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende von Verwaltungsbescheiden steht.
Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind.
Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Auch kann der Bürgerbeauftragte den Bürger nicht vor Gericht vertreten.
Hier finden Sie die Orte und Termine der Sprechtage